Norm: ABGB §1330 Abs1 AMedienG §1 Abs1 Z8MedienG §1 Abs1 Z9MedienG §42
Rechtssatz: Richtet sich ein ehrenbeleidigendes Werturteil gegen die Blattlinie eines periodischen Medienwerkes, sind nicht der Medieninhaber, sondern der Herausgeber und die durch die Äußerung betroffenen Journalisten zur Erhebung einer auf § 1330 Abs 1 ABGB gestützten Unterlassungsklage aktiv legitimiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...