Norm
ABGB §1330 Abs1 ARechtssatz
Richtet sich ein ehrenbeleidigendes Werturteil gegen die Blattlinie eines periodischen Medienwerkes, sind nicht der Medieninhaber, sondern der Herausgeber und die durch die Äußerung betroffenen Journalisten zur Erhebung einer auf § 1330 Abs 1 ABGB gestützten Unterlassungsklage aktiv legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0031986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016