Norm: MedienG §1 Abs1 Z12MedienG §41 Abs3MedienG §41 Abs4MedienG §41 Abs5StPO §180 Abs1
Rechtssatz: Die Abs 4 und 5 des § 41 MedG sehen Sonderregelungen nur für das Verfahren vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz wegen eines Medieninhaltsdeliktes (§ 1 Abs 1 Z 12 MedG) vor und ergänzen solcherart den § 41 Abs 3 MedG. Soweit nach dem ersten Satz des § 41 Abs 5 MedG der Entfall der Voruntersuchung - demnach nur im Verfahren vor de... mehr lesen...