Norm: MedienG §40 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Abrufbarkeit eines Mediums im Sprengel mehrerer Landesgerichte liegt ein von § 40 Abs 2 zweiter Halbsatz MedienG nicht gelöster, besonderer Konkurrenzfall vor. Diesfalls kommen subsidiär die Vorschriften der StPO zur Anwendung. Entscheidungstexte 12 Ns 64/18k Entscheidungstext OGH 04.03.2019 12 Ns 64/18k ... mehr lesen...
Norm: MedienG §40 Abs2MedienG §41 Abs2
Rechtssatz: Die Rundfunkähnlichkeit elektronischer Dienste wie etwa Bildschirmtext, Teletext und Internet indiziert zwar die analoge Anwendung der §§ 40 Abs 2 und 41 Abs 2 erster Satz MedienG zur Schließung planwidriger Lücken in Ansehung der Bestimmung des Begehungsortes, der hieraus folgenden örtlichen und der sachlichen Zuständigkeit, rechtfertigt jedoch - mangels eines zusätzlichen Regelungsbedarfs - n... mehr lesen...