RS OGH 2019/3/4 12Ns64/18k

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Veröffentlicht am 04.03.2019
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Norm

MedienG §40 Abs2

Rechtssatz

Im Fall der Abrufbarkeit eines Mediums im Sprengel mehrerer Landesgerichte liegt ein von § 40 Abs 2 zweiter Halbsatz MedienG nicht gelöster, besonderer Konkurrenzfall vor. Diesfalls kommen subsidiär die Vorschriften der StPO zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132566

Im RIS seit

21.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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