Norm
MedienG §40 Abs2Rechtssatz
Im Fall der Abrufbarkeit eines Mediums im Sprengel mehrerer Landesgerichte liegt ein von § 40 Abs 2 zweiter Halbsatz MedienG nicht gelöster, besonderer Konkurrenzfall vor. Diesfalls kommen subsidiär die Vorschriften der StPO zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132566Im RIS seit
21.05.2019Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019