Norm: MedienG §38 Abs2
Rechtssatz: Nur in Fällen einer bloß teilweisen Wiederveröffentlichung (§ 38 Abs 2 zweiter Fall MedG) der auf Grund einer Beschlagnahme dem Verbreitungsverbot und Veröffentlichungsverbot unterliegenden Testgesamtheit bedarf es der vergleichenden Gegenüberstellung des Gedankeninhalts der jeweils publizierten Passagen. Entscheidungstexte 15 Os 66/89 Entscheidungstex... mehr lesen...