Norm
MedienG §38 Abs2Rechtssatz
Nur in Fällen einer bloß teilweisen Wiederveröffentlichung (§ 38 Abs 2 zweiter Fall MedG) der auf Grund einer Beschlagnahme dem Verbreitungsverbot und Veröffentlichungsverbot unterliegenden Testgesamtheit bedarf es der vergleichenden Gegenüberstellung des Gedankeninhalts der jeweils publizierten Passagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0067868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016