Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs4PornG §1 Abs3 CPornG §3 Abs1
Rechtssatz: Videokassetten unzüchtigen Inhalts sind nach § 3 Abs 1 PornG für verfallen zu erklären und nicht nach § 33 Abs 1 MedG einzuziehen; es kommt daher ein Absehen von einer Einziehung unter Erteilung eines Auftrages zur Unkenntlichmachung des unzüchtigen Inhaltes gemäß § 33 Abs 4 MedG nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...