Norm: MedienG §8 Abs2MedienG §29 Abs2StGB §112StPO §467 Abs1StPO §473 Abs1StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren können Anträge, die auf die Erbringung des Wahrheitsbeweises (Wahrscheinlichkeitsbeweises; Beweises der journalistischen Sorgfalt) abzielen, - ausgenommen den Fall eines geänderten rechtlichen Gesichtspunktes (§ 262 StPO) - nur dann wirksam gestellt werden, wenn sich der Beschuldigte (Antragsteller) bis zum Schluß der Ha... mehr lesen...