IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 14.11.2017, ****, betreffend einer Übertretung nach dem Mediengesetz, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat eine... mehr lesen...