Norm: MedienG §13 Abs4MedienG §24 Abs2MedienG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Inhaltsverzeichnis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Enthält aber ein periodisches Medienwerk ein solches, dann unterstreichen dessen Bedeutung (= Wert) für die Veröffentlichung des Impressums die §§ 24 Abs 2, 27 Abs 1 Z 1 MedG. Entscheidungstexte 13 Os 53/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1995 13 Os 53/95 ... mehr lesen...