Norm
MedienG §13 Abs4Rechtssatz
Ein Inhaltsverzeichnis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Enthält aber ein periodisches Medienwerk ein solches, dann unterstreichen dessen Bedeutung (= Wert) für die Veröffentlichung des Impressums die §§ 24 Abs 2, 27 Abs 1 Z 1 MedG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074819Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016