Index: 16/01 Medien27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP13 Anm1;GGG 1984 TP13;MedienG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0153 E 11. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Das Durchsetzungsverfahren gemäß § 20 MedienG ist ein Teil des Entgegnungsverfahrens. Für einen Antrag iSd § 20 Abs 1 MedienG fällt gemäß TP 13, Anm 1, erster Satz eine (weitere Einzel) Gebühr nach TP 13 (GGG) n... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Durchsetzungsverfahren gemäß § 20 MedienG ist ein Teil des Entgegnungsverfahrens. Für einen Antrag iSd § 20 Abs 1 MedienG fällt gemäß TP 13, Anm 1, erster Satz eine (weitere Einzel) Gebühr nach TP 13 (GGG) nicht an. Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...