RS VwGH Erkenntnis 1987/06/11 86/16/0153

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Rechtssatz

Das Durchsetzungsverfahren gemäß § 20 MedienG ist ein Teil des Entgegnungsverfahrens. Für einen Antrag iSd § 20 Abs 1 MedienG fällt gemäß TP 13, Anm 1, erster Satz eine (weitere Einzel) Gebühr nach TP 13 (GGG) nicht an.

Im RIS seit
24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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