Die Beschwerdeführerin war Antragsgegnerin in einem Gegendarstellungsverfahren nach dem Mediengesetz vor dem Landesgericht Eisenstadt, AZ 15 E Vr 1209/97, Hv 232/97. Gegen ein in der Verhandlung vom 19. November 1997 verkündetes Urteil hat die Beschwerdeführerin die Berufung mündlich angemeldet. Da in der Folge zwischen dem Antragsteller im Gegendarstellungsverfahren und der Beschwerdeführerin ein außergerichtlicher Vergleich erzielt wurde, zog die Beschwerdeführerin die angemeldete B... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z2;GGG 1984 TP13 litb Z1 Anm4;MedienG §14 Abs3;
Rechtssatz: Mit Anm 4 zu TP 13 lit b Z 1 GGG wird die Berufungsanmeldung der Berufungsausführung gebührenmäßig gleichgestellt; ob die Berufung ausgeführt oder zurückgezogen wird, ist ebensowenig von Belang wie die Frage, ob die Berufungsanmeldung schriftlich oder mündlich erfolgt. U... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP13;GGG 1984 TP15;GGG 1984 TP16;MedienG §14 Abs3;MedienG §8 Abs3;
Rechtssatz: Die mit "Strafverfahren auf Grund von Privatanklagen" überschriebene TP 13 GGG entspricht den in derselben Weise überschriebenen TP 15 und des 16 des GJGebG 1962. Ebenso entsprechen einander die Bestimmungen der §§ 8 Abs 3 und 14 Abs 3 MedienG verwendeten... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP13 lita;MedienG §14 Abs1 Satz1;MedienG §14 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 14 Abs 3 MedienG ergibt sich, daß für einen Antrag gemäß § 14 Abs 1 erster Satz MedienG Eingabegebühren gemäß TP 13 lit a des gemäß § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs zu entrichten sind (Hinweis E 19.3.1987, 86/16/0115). ... mehr lesen...