Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehrt die antragstellende Gesellschaft, §13 Abs3a MedienG idF BGBl I 49/2005 als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage §13 Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG), BGBl 314/1981 idF BGBl I 49/2005, lautet wie folgt (der angefochtene Absatz ist hervorgehoben): "Zeitpunkt und Form der Veröffentlichung §13. (1) Die Gegendarstellung o... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien, Presseförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art7 Abs1 / GesetzMedienG §13 Abs3a
Leitsatz: Keine Unsachlichkeit der für Gegendarstellungen in elektronischen Medien - unabhängig von der tatsächlichen Veröffentlichungsdauer der Primärmitteilung - vorgesehenen Dauer von einem Monat angesichts des Unterschieds zwischen Print- und Rundfunkmedien einerseits und elektronischen Medien andererseits ... mehr lesen...