Norm: MedienG §11 Abs1 Z8MedienG §12 Abs2MedienG §13 Abs2
Rechtssatz: Eine Bezugnahme auf die Primärveröffentlichung ist in einer redaktionellen Mitteilung iSd § 12 Abs 2 MedienG oder § 11 Abs 1 Z 8 MedienG nicht erforderlich. Entscheidungstexte 15 Os 74/13s Entscheidungstext OGH 27.05.2014 15 Os 74/13s 15 Os 30/14x Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §12 Abs2UrhG §78
Rechtssatz: Eine Entgegnung im Sinne des MedG besteht in der Darstellung, daß und wie weit die Tatsachenmitteilung unrichtig oder in irreführender Weise unvollständig sei und woraus sich dies ergebe, sowie in der Behauptung der Tatsachen, die im Gegensatz zur Tatsachenmitteilung richtig seien oder letztere in einem erheblichen Punkt ergänzten. Über einen solchen Entgegnungsanspruch ist aber nicht in... mehr lesen...