Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach verkündete am 31.05.2000 gegenüber dem Vertreter des nunmehrigen Berufungswerbers das Straferkenntnis, über dessen Inhalt sich im Akt der ersten Instanz folgende Aufzeichnungen finden: Der (Die) Beschuldigte hat Der (Die) Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1.) § (keine weiteren Ausführungen) 2.) § (keine weiteren Ausführungen) 3.) § (keine weiteren Ausführungen) 4.) § (keine weiteren Ausführungen)" Wegen dieser Verwaltungsüber... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bauarbeiterschutzverordnung gilt auch für Kanaldichtprüfungen (durch Arbeitnehmer) von Kanälen, die bereits in Betrieb befindlich und mit Abwässern gefüllt sind. So gehören zu den Bauarbeiten nach § 1 Abs 2 BauV u.a. auch die erforderlichen Abschlussarbeiten, und gilt die genannte Verordnung nach Abs 1 für die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art. Wenn daher der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei der Dichtprüfung eines Abwasserkanales kei... mehr lesen...