Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland sind Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 6. Juni 2000 und 5. Dezember 2001 anhängig, mit denen über die Berufungswerber wegen Verletzung des §17 Abs1 zweiter Satz Bauverordnung, LGBl. Nr. 11/1998 iVm §34 Abs1 Burgenländisches Baugesetz, LGBl. Nr. 10/1998, je eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Die Berufungswerber wurden für schuldig erkannt, während des ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgBgld BauG 1997 §2, §3, §4Bgld BauV, LGBl 11/1998 §17 Abs1VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung über Einfriedungen in Form
eines lebenden Zaunes in einer Bauverordnung; gesetzliche Deckung im
Baugesetz auf Grund engen Zusammenhanges von Einfriedungen mit
Gebäuden und Bauwerken und des Vorliegens baupolizeilicher Intere... mehr lesen...