Mit Bescheid vom 6. Juli 1988 bewilligte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde gemäß § 7 der Oö Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976 in der damals geltenden Fassung, über Ansuchen der Beschwerdeführerin die Abschreibung des Grundstückes Nr. 2238 aus der EZ 346, KG L, und die Zuschreibung dieses Grundstückes zu einer neuzueröffnenden Einlagezahl. Als weitere "Bedingung und Auflage" wurde in diesem Bescheid festgelegt: "Die Außenmauer an der Grundgrenze zum Grundstück Nr. 1030... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauO OÖ 1976 §4 Abs1;BauO OÖ 1976 §7 Abs4;BauRallg;BauV OÖ 1985 §100 Abs2 litc;BauV OÖ 1985 §12 Abs2;BauV OÖ 1985 §25;
Rechtssatz: Wird iZm der Ab... mehr lesen...