Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 12.Jänner 1984 bei Reparaturarbeiten an einem Schneeräumgerät einen Unfall, der zur Erblindung des linken Auges führte. Mit Bescheid vom 3.Oktober 1985 lehnte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Gewährung einer Leistung aus der Unfallversicherung für die Folgen des genannten Ereignisses ab. Der Kläger habe am Unfallstag einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet, dessen Einheitswert 2.000 S nicht erreicht habe. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §176 Abs1 Z6BSVG §3 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff des Betriebs, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung geschützt werden soll, ist nach unten hin mit dem Einheitswert von zweitausend Schilling (§ 25 Z 1 Bewertungsgesetz) abzugrenzen. Ein solcher Zwergbetrieb ist im landläufigen, aber auch im versicherungsrechtlichen Sinn kein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eltern des Klägers sind gemeinsam Eigentümer eines 20 ha großen landwirtschaftlichen Betriebes mit einem Einheitswert von 88.000 S. Der Hof besteht aus einem alten Wirtschafts- und Wohngebäude (Haus M***** Nr 26), einem 1966 erbauten neuen Wirtschafts- und Wohngebäude (Haus M***** Nr 66) und einem Schuppen. Alle Gebäude sind um einen asphaltierten Hof gruppiert. In dem landwirtschaftlichen Betrieb wird Ackerbau und Viehzucht betrieben; der Viehstand beträgt ... mehr lesen...