Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Der Begriff des Betriebs, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung geschützt werden soll, ist nach unten hin mit dem Einheitswert von zweitausend Schilling (§ 25 Z 1 Bewertungsgesetz) abzugrenzen. Ein solcher Zwergbetrieb ist im landläufigen, aber auch im versicherungsrechtlichen Sinn kein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084123Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_010OBS00124_9200000_001