Entscheidungsgründe: Elsenreith wurde im Jahr 1967 in die Marktgemeinde K***-P*** eingemeindet. Schon vor der Gemeindezusammenlegung bestand in Elsenreith eine von der Gemeinde Elsenreith errichtete und verwaltete Ortswasserleitung. Für diese Ortswasserleitung gab und gibt es keinen Anschlußzwang. Die an die Ortswasserleitung Elsenreith angeschlossenen Wasserbezieher führten die Wassergebühr an die Marktgemeinde ab, in der es einen Inkassobeauftragten gab, der die Wassergebühren a... mehr lesen...
Norm: ASVG §334 Abs1BSVG §1
Rechtssatz: Die Anwendung des § 334 Abs 1 ASVG setzt voraus, daß der Sozialversicherungsträger seine Leistung aus einer Beziehung erbracht hat, in der es überhaupt einen Dienstgeber geben kann. Dies ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern jedoch nicht der Fall, da gemäß § 1 BSVG die Unfallversicherung nur für in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätige gilt. Entsc... mehr lesen...