Mit Eingabe vom 8. November 2000 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine Beschwerde gemäß §§ 30, 31 DSG wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht geschützter Daten durch ein Organ der Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge: WGKK) ein, welche er wie folgt begründete: "Nach Ende der Verhandlung (des vom vorsitzführenden Richter ins Mikrofon diktierenden Vergleiches) vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien am 30.08.2000, wonach die WGKK meine Forderung anerkennt, s... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1438;DSG 2000 §8 Abs3 Z5;
Rechtssatz: Die Aufrechnung geschieht grundsätzlich nicht ipso iure, sondern bedarf einer Aufrechnungserklärung. Allerdings ist die Aufrechnungserklärung nur wirksam, wenn kein Aufrechnungsverbot besteht. So ist in der Regel gegen unpfändbare Forderungen keine Aufrechnung zulässig, weil dadurch das Pfändu... mehr lesen...