Norm: DSG 2000 §8DSG 2000 §9
Rechtssatz: § 9 DSG 2000 sieht im Unterschied zur Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 8 DSG2000 einen Rechtfertigungsgrund der überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht vor. Selbst wenn daher ein sensibles Datum für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses notwendig ist, darf es ohne Zustimmung des Betroffenen nicht verarbeitet werden, soweit die Verwendung nicht von den in § 9 Z 1 - 13 DSG 2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei setzt in ihrem Unternehmen ein EDV-System mit der Bezeichnung „Crew Management System" (CMS) ein, mit dem personenbezogene Daten ihres fliegenden Personals (Stammdaten, Base Category Qualification, Qualifikationen), Flugdaten (Flugzeugtyp, Flugnummer, Datum und Zeiten, Destination) und Legality-Parameter (alle für die Erstellung eines gültigen Dienstplans notwendigen gesetzlichen, kollektivvertraglichen und durch Betriebsvereinbarung festgelegten Para... mehr lesen...