Norm: DSG §25DSG §58 Abs8
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, daß eine Ausnahme von der allgemeinen Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft der Daten vorliegt, trifft den Auftraggeber. Entscheidungstexte 6 Ob 9/88 Entscheidungstext OGH 05.05.1988 6 Ob 9/88 Veröff: SZ 61/109 = EvBl 1988/150 S 757 = WBl 1989,66 Eu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der einen Adressenverlag betreibt, hatte Daten des Klägers auf Datenträgern gespeichert. Auf Grund dieser Speicherung erhielt der Kläger Werbezusendungen von verschiedenen Stellen (unter anderem von Diners Club Austria) unter der Bezeichnung "Dr.Caspar E***" an seine Privatadresse. Auf Grund schriftlicher und telefonischer Anfragen, welche Daten von ihm gespeichert seien, woher diese stammten und wem sie bekannt gegeben worden seien, wurde ihm in... mehr lesen...