Gründe: Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis legte Andreas K***** mit Anklageschrift vom 10.September 1997 (ON 9) als Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB zur Last, am 24. Oktober 1996 in Braunau am Inn als Gendarmeriebeamter des örtlichen Gendarmeriepostens mit dem Vorsatz, einen anderen in seinem Recht auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (§ 1 Abs 1 DSG) zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ i... mehr lesen...
Norm: DSG §1DSG §3DSG §7DSG §48MRK Art8 Abs1 IV3bStGB §302 Abs1StGB §310 Abs1
Rechtssatz: Für den öffentlichen Bereich (hier: Datenbank des Verkehrsamtes der BPolDion Wien) wird das Datengeheimnis durch das Amtsgeheimnis gewährleistet. Infolge der Susidiaritätsklausel in § 48 Abs 1 DSG haften Beamte, die entgegen § 7 DSG das Datengeheimnis verletzen, nach den jeweils in Betracht kommenden strengeren Bestimmungen des StGB (§ 302 Abs 1 oder § 310... mehr lesen...