Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind seit mehreren Jahren Klienten der D***** Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, die über sämtliche zur Beratung und Vertretung wesentlichen Daten der klagenden Parteien verfügt. Der Beklagte war vom 1. 12. 2000 bis 30. 11. 2004 Angestellter der Gesellschaft. Er kündigte sein Dienstverhältnis zum 30. 11. 2004 und eröffnete am 1. 12. 2004 eine eigene Steuerberatungskanzlei. Er kopierte bei seinem bisherigen Dienstgeber umfangr... mehr lesen...