Norm: DSG §3 Z3DSG §3 Z4DSG §19DSG §25
Rechtssatz: Hat der Auftraggeber Daten unter Heranziehung von Dienstleistern automationsunterstützt verarbeitet, so trifft ihn und nicht den (die) Dienstleister im Sinne des § 3 Z 4(§19) DSG die alleinige Auskunftspflicht nach § 25 DSG. Entscheidungstexte 6 Ob 33/94 Entscheidungstext OGH 26.01.1995 6 Ob 33/94 ... mehr lesen...
Norm: DSG §3 Z3DSG §3 Z4DSG §19
Rechtssatz: Zur datenschutzrechtlichen Rollenverteilung zwischen Auftraggeber Dienstleister in den Fällen, in denen ein Adressenverlag das gesammelte Datenmaterial eines Dritten für diesen "verwaltet". Entscheidungstexte 6 Ob 6/93 Entscheidungstext OGH 25.02.1993 6 Ob 6/93 Veröff: SZ 66/23 Schlagworte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte stellt gewerbsmäßig ihre Dienstleistungen Werbetreibenden zur Verfügung, die vor allem auf postalischem Weg die Werbeadressaten unmittelbar erreichen wollen. Darauf weist nicht zuletzt das in die Firma der Beklagten aufgenommene Schlagwort "Direktmarketing" hin. Nach ihrem bereits im Jahre 1980 gestellten Antrag auf Registrierung im Datenverarbeitungsregister verarbeitet die Beklagte im Rahmen ihrer mit den Worten "Direktwerbung-Adressenverlag" ... mehr lesen...