Begründung: Der Beklagte brachte am 30. 10. 1997 seinen LKW in eine von der klagenden Partei betriebene Prüfhalle, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit dieses LKW gemäß § 57a KFG überprüfen zu lassen. Ein Bediensteter der klagenden Partei stellte Mängel fest, insbesondere war die Leistung der Bremsen nicht in Ordnung. Deshalb wurde dem Beklagten aufgetragen, die festgestellten Mängel zu beheben. Der Beklagte erschien am nächsten Tag neuerlich in der Prüfhalle, nachdem er selbst... mehr lesen...
Rechtssatz: Für Regreßklage gemäß § 39 Abs 4 MedG ist das Landesgericht zuständig, in dessen Sprengel das Medieninhaltsdelikt gemäß § 40 MedG begangen wurde. Entscheidungstexte 14 R 56/99d Entscheidungstext OLG Wien 04.05.1999 14 R 56/99d mehr lesen...