Norm: AHG §7
Rechtssatz: § 7 AHG - gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen - gilt auch für Staatenlose. Entscheidungstexte 1 Ob 39/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 1 Ob 39/67 Veröff: EvBl 1967/381 S 545 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0050406 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcAHG §7EKHG §1 IIIAEKHG §5 IIAEKHG §11
Rechtssatz: Ein Rechtsträger (hier: Republik Österreich, Militärauto) kann außer der Haftung nach dem AHG auch als Kfz - Halter nach den Bestimmungen des EKHG in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 239/65 Entscheidungstext OGH 05.11.1965 2 Ob 239/65 Veröff: SZ 38/183 = RZ 1966,69 = ZVR 1966/125 S 130 = JBl 1966,426... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ereignete sich am 17. Juni 1963 auf der Bundesstraße in der Nähe von Bad Goisern ein Verkehrsunfall, bei dem der Kraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger wollte einen vor ihm fahrenden Sanitätskraftwagen der beklagten Partei überholen, während sich der Lenker dieses Fahrzeuges, der Heeresangehörige Ernst G., anschickte, einen vor ihm fahrenden Omnibus zu überholen. Dadurch kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Im Strafverfahren wu... mehr lesen...
Norm: AHG §7AHG §11VwGG §51
Rechtssatz: Das durch § 11 AHG und die §§ 51 ff VwGG vorgesehene Verfahren bezieht sich nur auf solche Bescheide, deren Rechtswidrigkeit auf einem dem Schadenersatz angeblich begründenden Verschulden beruht. Es kann also ein die österreichischen Staatsbürgschaft (§ 7 AHG) der Klägerin feststellender Bescheid nicht beim VwGH auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...