Begründung: Der Kläger war Inhaber eines Personalmandats im gemeinsamen Dienststellenausschuss der Wirtschaftsbetriebe der Beklagten und seit 2001 stellvertretender Vorsitzender. Außerdem war er Mitglied der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/Innen (FSG). Mit Bescheid des Zentralausschusses der Bediensteten der Beklagten vom 11. 2. 2002 (zugestellt am 13. 2. 2002) wurde dem Kläger dieses Personalmandat gemäß § 40 Abs 4 des steirischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes 1... mehr lesen...