Norm: AHG §15
Rechtssatz: Der Ansicht, das Amtshaftungsgesetz sei nicht abschließend konzipiert, kann nicht beigetreten werden. Die Aufzählung der ausdrücklich aufgehobenen Rechtsvorschriften in § 15 AHG betrifft nämlich ausschließlich verfahrensrechtliche Regelungen, sodaß schon deshalb nicht davon gesprochen werden kann, eine materielle Derogation von nichtprozessualen Regelungen käme hier nicht in Betracht. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AHG §15B - VG Art140
Rechtssatz: Die Überprüfung eines bereits aufgehobenen Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit ist ausgeschlossen (Hofdekret vom 14.03.1806; JGSlg 758). Entscheidungstexte 1 Ob 299/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 1 Ob 299/56 Veröff: EvBl 1956/277 S 509 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...