Der klagende Rechtsträger, die Republik Österreich, begehrt im Amtshaftungsverfahren die Feststellung, daß ihr der Beklagte im Regreßwege für alle Aufwendungen hafte, zu denen sie auf Grund des von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls vom 16. Feber 1977 herangezogen werde. Hiezu brachte die Klägerin in erster Instanz vor, daß die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend gemacht hätten, eine Verurteilung der Klägerin oder auch ein Anerkenntnis von ihrer Seite aber noch nicht erfolgt se... mehr lesen...
Norm: AHG §10ZPO §21
Rechtssatz: Im Amtshaftungsverfahren ist die Unterlassung der Streitverkündigung mit keinen Rechtsfolgen verbunden. Entscheidungstexte 1 Ob 30/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 30/78 Veröff: JBl 1980,100 = SZ 52/2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035580 ... mehr lesen...