Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 AHG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2004/11/10 B1310/04 ua

Begründung: 1. Die vorliegenden (als Antrag auf Verfahrenshilfe zu wertenden; vgl. S. 13) Eingaben sind als "Rechtsmittel und Beschwerde nach AHG" bezeichnet; Der Einschreiter geht in seinen Ausführungen davon aus, dass ihm "nach §1 Abs2 AHG vorgeschrieben sei, Rechtsmittel und Beschwerde vorher beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof einzubringen, um seinen Ersatzanspruch durch deliktische und amtsmißbräuchliche Schädigungen bei der Finanzprokuratur einbringen zu kö... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.11.2004

RS Vfgh 2004/11/10 B1310/04 ua

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: AHG §1 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung eines/r "Rechtsmittels und Beschwerde nach AHG" als aussichtslos mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Der Einschreiter bringt in seinen Eingaben nichts vor, was zur Bejahung der Zuständigke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.11.2004

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