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10 VerfassungsrechtNorm
AHG §1 Abs2Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung eines/r "Rechtsmittels und Beschwerde nach AHG" als aussichtslos mangels Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Der Einschreiter bringt in seinen Eingaben nichts vor, was zur Bejahung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes führen könnte; insbesondere räumt auch §1 Abs2 AHG kein Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof ein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Amtshilfe, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1310.2004Dokumentnummer
JFR_09958890_04B01310_01