Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Jahr 2000 in einer Wiener Privatkrankenanstalt, mit der die beklagte Gebietskrankenkasse keine vertragliche Regelung gemäß § 149 ASVG hatte, viermal in Anstaltspflege, die jeweils - unstrittig - medizinisch notwendig, aber nicht unaufschiebbar war. Der Kläger war ohne Einweisung durch die beklagte Partei in der Privatkrankenanstalt untergebracht worden. Der Kläger war im Jahr 2000 in einer Wiener Privatkrankenanstalt, mit der die beklagte Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3.12.1983 geborene Tochter des Klägers war wegen eines chronischen Tubenmittelohrkatarrhs mit entsprechender Hörbeeinträchtigung und einer chronischen Tonsillitis und Adenoidhyperplasie in laufender fachärztlicher Behandlung bei Prim. Dr. B*****. Über dessen Ratschlag wurde sie im Juni 1989 in der Krankenanstalt für Tageschirurgie Dr. P***** operiert. Es wurden ihr die Mandeln und Polypen entfernt und beidseitig eine Paukendrainage mit einer Röhrchenimpla... mehr lesen...
Norm: BSVG §93 Abs2
Rechtssatz: Die Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Krankenanstalten in § 93 Abs 2 BSVG einerseits sowie die Tatsache andererseits, daß in § 88 BSVG für einen Kostenzuschuß bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes das Erfordernis der Unaufschiebbarkeit der (nicht stationären) Krankenbehandlung nicht gefordert wird, erscheint auch verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...