Norm: ASVG §105aBSVG §70
Rechtssatz: Benötigt der Pensionist zum Einkaufen und Besorgen von Medikamenten (exponierte Lage des Wohnortes - 2 Kilometer vom Ort mehrere 100 Meter Höhenunterschied), zum Waschen der Wäsche, zum gründlichen Aufräumen der Wohnung und zum Zubereiten einer warmen Mahlzeit fremde Unterstützung, so liegen die Voraussetzungen für den Hilflosenzuschuß vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...