Norm
ASVG §105aRechtssatz
Benötigt der Pensionist zum Einkaufen und Besorgen von Medikamenten (exponierte Lage des Wohnortes - 2 Kilometer vom Ort mehrere 100 Meter Höhenunterschied), zum Waschen der Wäsche, zum gründlichen Aufräumen der Wohnung und zum Zubereiten einer warmen Mahlzeit fremde Unterstützung, so liegen die Voraussetzungen für den Hilflosenzuschuß vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084274Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00156_8800000_001