Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Abrechnungsbescheid der (damaligen) Sozialversicherungsanstalt der Bauern (nunmehr Sozialversicherung der Selbständigen – in Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 31.03.2016 wurde Frau XXXX (in Folge: die Beschwerdeführerin) in Kenntnis gesetzt, dass zum Zeitpunkt 31.03.2016 ein Gesamtbetrag von EUR 16.290,28 aushafte. Diese Gesamtforderung setze sich wie folgt zusammen: Aufrechnung 01.04.2010 bis 30.06.2010: EUR 1.572,47 Aufrechn... mehr lesen...