Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Oberösterreich, (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SVA") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 14.09.2012 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), Frau XXXX, von 02.07.2012 bis laufend in der Krankenversicherung der Bauern pflichtversichert sei. Verwiesen wurde auf die Rechtsnormen der §§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 iVm 262 Abs. 3, 277 Abs. 5 und 294 A... mehr lesen...