Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 10. Februar 1981 übergab Johann H*** der am 5. November 1960 geborenen Beklagten, seiner Tochter, die Liegenschaften EZ 39 und 98 der Katastralgemeinde Siebenhirten, EZ 52 und 407 der Katastralgemeinde Hüttendorf sowie EZ 3634 der Katastralgemeinde Mistelbach im Gesamtflächenausmaß von 12 ha, 47 a, 56 m 2 samt allem Zubehör, Maschinen und Gerätschaften, Vorräten und vor allem Vieh sowie damit verbundenen Anteilsrechten um einen vereinbarten Übe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 ABSVG §38 Abs2
Rechtssatz: Nur wenn ein Betrieb übernommen wurde, tritt die Haftung nach § 38 Abs 2 BSVG oder die allenfalls weitergehende Haftung nach § 1409 ABGB ein. Wurde dagegen nur Vermögen übernommen, kann es zu einer Haftung nur kommen, wenn durch Übergabe des im wesentlichen gesamten Vermögens des Übergebers den Gläubigern die Haftungsgrundlage entzogen wurde. (Hier: landwirtschaftlicher Betrieb wurde ungeachtet der Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 AJN §1 CIcBSVG §38 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für die Haftung aus § 1409 ABGB ableitende Klagen auf Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge. Entscheidungstexte 6 Ob 543/86 Entscheidungstext OGH 09.10.1986 6 Ob 543/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0033... mehr lesen...