1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes N vom 17. April 2002 wurden betreffend eine näher bezeichnete Liegenschaft "Beiträge und Abgaben" von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 2002 und die Folgejahre in Höhe von EUR 5.793,05 wie folgt festgesetzt: Hebesatz Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 400% Beitrag von land- und forstw. Betr. zum Ausgleichsfonds für Fam.beihilfe 125% Beiträge zur Unfallversicherung bei d. Sozialvers. Anst. der Bauern ... mehr lesen...