Norm: BSVG §2a Abs2 Z1
Rechtssatz: War der Kläger zunächst nach dem GSPVG und ist er nunmehr nach dem GSVG pflichtversichert, ist gemäß § 2 a Abs 2 Z 1 BSVG nur mehr seine Ehegattin, mit der er auf gemeinsame Rechnung und Gefahr einen landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieb führt, in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert, sodaß er keine Beiträge zur Pensionsversicherung nach dem BSVG leistet. Die Einkünfte aus de... mehr lesen...
Norm: BSVG §2a Abs2 Z1
Rechtssatz: War der Kläger zunächst nach dem GSPVG und ist er nunmehr nach dem GSVG pflichtversichert, ist gemäß § 2 a Abs 2 Z 1 BSVG nur mehr seine Ehegattin, mit der er auf gemeinsame Rechnung und Gefahr einen landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieb führt, in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert, sodaß er keine Beiträge zur Pensionsversicherung nach dem BSVG leistet. Die Einkünfte aus de... mehr lesen...