Entscheidungsgründe: Der am 22. 4. 1902 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei auf Grund des rechtskräftigen Bescheides vom 22. 6. 1979 seit 1. 6. 1976 die Alterspension. Mit einem weiteren rechtskräftigen Bescheid der beklagten Partei vom 13. 7. 1979 wurde der Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Ausgleichszulage zur Alterspension abgelehnt. Am 16. 3. 1998 langte bei der beklagten Partei ein vom Kläger ausgefüllter Ausgleichszulagenerhebungsbogen ein. Die beklag... mehr lesen...
Norm: ASVG §296 Abs3BSVG §144 Abs3GSVG §153 Abs3
Rechtssatz: § 144 Abs 3 BSVG (ebenso § 296 Abs 3 ASVG und § 153 Abs 3 GSVG) verpflichtet den Träger der Pensionsversicherung nur zur amtswegigen Neufeststellung von zuerkannten (laufenden) Ausgleichszulagen. Das BSVG enthält - abgesehen von der Anordnung, daß die Ausgleichszulage erstmalig aufgrund des Pensionsantrages festzustellen ist - keine Bestimmung, nach der ein Versicherungsträger verpfl... mehr lesen...
Norm: ASVG §296 Abs2ASVG §296 Abs3BSVG §144 Abs2BSVG §144 Abs3GSVG §153 Abs2GSVG §153 Abs3
Rechtssatz: Während es sich bei § 144 Abs 2 Satz 2 und 3 BSVG (ebenso § 296 Abs 2 Satz 2 und 3 ASVG und § 153 Abs 2 Satz 2 und 3 GSVG) um materiellrechtliche Bestimmungen handelt, die den Anfall der Ausgleichszulage regeln, ist § 144 Abs 3 BSVG (ebenso § 296 Abs 3 ASVG und § 153 Abs 3 GSVG) eine formalrechtliche
Norm: , der die Neufeststellung anordnet, wen... mehr lesen...