Norm: BSVG §140 Abs6BSVG §140 Abs7
Rechtssatz: Die Aliquotierungsbestimmung des § 140 Abs 6 BSVG sieht vor, daß bei anteiligem Miteigentum an der Bewirtschaftung des Betriebes nur das im Verhältnis des Anteils am Betrieb zufließende Nettoeinkommen aufgerechnet werden kann. Nach der "Begrenzungsbestimmung" des Abs 7 ist ein Höchstbetrag am fiktiven Ausgedinge bei Ehegatten bis zu einem Einheitswert von siebenundsiebzigtausend Schilling und bei a... mehr lesen...