Begründung: Mit Bescheid vom 31. 1. 1996 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag der Klägerin auf Gewährung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, dass sie nicht invalid im Sinn des Gesetzes sei. Die Klägerin begehrt die Zuerkennung einer Invaliditätspension ab dem Stichtag. Sie leide insbesondere in geschlossenen Räumen und bei Menschenansammlungen unter Angstzuständen, weshalb sie ihre Wohnung nicht verlassen und keine öffentlichen Verk... mehr lesen...