Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253d Abs2BSVG §122c Abs1BSVG §122c Abs1 Z4BSVG §122c Abs2
Rechtssatz: Die Aufgabe der die Pflichtversicherung (§ 122c Abs 2 in Verbindung mit § 122 Abs 1 Z 4 BSVG) begründenden Beschäftigung war keine Voraussetzung für den Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit nach § 122c Abs 1 ASVG, Diese Pension fiel jedoch mit dem Tag weg, an dem der Versicherte eine Erwerbstätigkeit... mehr lesen...