Norm: BSVG §122
Rechtssatz: Der Zweck der Sozialversicherungsleistung aus einem Versicherungsfall des Alters (§ 103 Abs 1 Z 1 lit b BSVG) liegt ausschließlich darin, ihm einen Ersatz für den durch das Absinken seiner eigenen Arbeitskraft bedingten Entfall seines eigenen Arbeitseinkommens zu verschaffen. Entscheidungstexte 8 Ob 6/87 Entscheidungstext OGH 23.03.1988 8 Ob 6/87... mehr lesen...