Entscheidungsgründe: I. Nach §191 ASVG besteht Anspruch auf Unfallheilbehandlung durch den Träger der Unfallversicherung, wenn und soweit der Versehrte nicht auf entsprechende Leistungen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch hat bzw. für ihn kein solcher Anspruch besteht (Abs1); der Träger der Unfallversicherung kann die Gewährung der sonst vom Träger der Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen von ärztlicher Hilfe, Heilmitteln, Heilbehelfen und der Pflege in K... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2BSVG §3BSVG §11Satzung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern §32ASVG §192
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Satzung der Sozialversicherungsanstalt
der Bauern hinsichtlich der Leistung von Unfallbehandlung für die
bloß in der Unfallversicherung teilversicherten Personen schon vor
Beginn des dritten Monats nach Eintri... mehr lesen...